Umzug mit Jobcenter bei Hartz 4 /
ALG2-Bezug in Hannover

Jobcenter-Umzug:
Als Hartz 4 Empfänger umziehen

Wenn Sie als Jobcenter-Kunde umziehen möchten, sollten Sie dies dem Jobcenter so früh wie möglich mitteilen. Ein Jobcenter-Umzug ist genehmigungspflichtig. Ein rechtzeitiger Hinweis gibt dem Jobcenter genügend Zeit, um Ihre Leistungen an die neuen Umstände anzupassen. Es ist ferner wichtig, der Behörde Ihre neue Adresse mitzuteilen, damit sie Sie erreichen können. Ein Nachweis der Miete und der Nebenkosten für Ihre neue Unterkunft ist ebenfalls erforderlich. In einigen Fällen können bei Hartz 4 bzw. ALG2 auf Antrag Umzugskosten und Mietkautionen vom Jobcenter übernommen werden.

Gründe für einen Jobcenter-Umzug

Es gibt verschiedene Gründe, warum das Jobcenter einen Umzug bewilligen kann. Das sind unter anderem:
Arbeitsaufnahme:

Wenn Sie eine Stelle an einem neuen Arbeitsort finden, kann ein Umzug notwendig sein, um diese Stelle anzunehmen.

Kündigung der bisherigen Wohnung:

Wenn Sie Ihre aktuelle Wohnung aufgrund von Kündigung oder Eigenbedarf des Vermieters verlassen müssen, kann dies ebenfalls ein anerkannter Grund für einen Umzug sein.

Gesundheitliche Gründe:

Wenn Ihnen ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen empfohlen wurde, kann dies ebenfalls einen anerkannten Grund darstellen.

Familien- zusammenführung:

Wenn Sie aus familiären Gründen umziehen müssen, z. B. um mit Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern zusammenzuleben, kann das Jobcenter dies ebenfalls anerkennen.

Unzumutbare Wohnsituation:

Wenn Sie in einer unzumutbaren Wohnsituation leben, zum Beispiel aufgrund von Schimmel oder anderen gesundheitlichen Gefahrenquellen.

Zu hohe Mietkosten:

Wenn die Mietkosten als unangemessen hoch angesehen werden und eine günstigere Wohnung verfügbar ist. Das Jobcenter kann Ihnen in diesem Fall vorschlagen, dass Sie in eine kleinere und günstigere Wohnung umziehen, um die Wohnkosten zu reduzieren.

Das Jobcenter prüft jeden Fall individuell und erkennt nicht jeder Umzug bei ALG2 automatisch an. Daher sollten Sie Ihre Situation mit Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter besprechen.

Kosten bei einem Hartz 4 Umzug

Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Umzug bei Hartz 4 übernehmen. Dazu gehören:

Umzugskosten:

  • Transportkosten: Miete für einen Umzugswagen (inklusive Benzinkosten), Kosten für Umzugsunternehmen (bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z.B. bei gesundheitlicher Beeinträchtigung)
  • Verpackungsmaterial: Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Packpapier
  • Helferpauschale: Maximal 30 Euro pro Helfer für Verpflegung

Wohnungs- beschaffungskosten:

  • Maklercourtage: Wenn die neue Wohnung nur über einen Makler zu finden war
  • Kaution: Das Jobcenter kann die Kaution als Darlehen übernehmen
  • Mietvorauszahlungen: Das Jobcenter kann die Mietvorauszahlungen als Darlehen übernehmen

Renovierungs- kosten:

  • Kosten für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten: Das Jobcenter kann diese Kosten als Pauschale übernehmen

Weitere Kosten:

  • Ummeldungskosten: Kosten für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Kosten für die Anmietung eines Lagerraums: Wenn die neue Wohnung nicht sofort bezugsfertig ist

Wichtig:

  • Das Jobcenter wird die Kosten für Ihren Umzug nur übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören ein triftiger Grund für den Umzug, angemessene Kosten der neuen Wohnung und die Vorlage von Nachweisen.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen im Zusammenhang mit Jobcenter-Umzug auf.
  • Sie müssen vor dem Umzug einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen.

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Kontakt

Für weitere Fragen zu einem Jobumzug in Hannover, Hildesheim oder Langenhagen rufen Sie uns gerne unter +49 (0511) 390 68 29 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@umzug-transspeed.de
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