Für den Fall eines Schadens sind wir und Sie bestens gerüstet. Vom Gesetzgeber her sind wir verpflichtet, für Beschädigungen oder Verluste zu haften, die Rechtsgrundlage leitet sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB §§451) ab. Die gesetzliche Höchsthaftung des Möbelspediteurs beträgt bei nationalen und internationalen Umzügen in der EU-Region 620 Euro pro Kubikmeter des Umzugsguts. Bei Umzügen nach Übersee haftet der Spediteur gemäß den Haftungsbedingungen der eingesetzten Frachtführer.
Gänzlich ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftung, wenn ein Schaden durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde. Unabwendbare Ereignisse sind Umstände, auf die wir und Sie keinen Einfluss nehmen können; zum Beispiel bei Schäden infolge höherer Gewalt oder infolge unvermeidbarer Transportmittelunfälle.